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Rechtsprechung
   BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98   

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https://dejure.org/1999,1948
BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 (https://dejure.org/1999,1948)
BAG, Entscheidung vom 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 (https://dejure.org/1999,1948)
BAG, Entscheidung vom 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 (https://dejure.org/1999,1948)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückzahlung von Krankenbezügen nach Rentenbewilligung

  • Judicialis

    BAT § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Buchst. b in der Fassung des 69. Änderungstarifvertrags vom 25. April 1994; ; BAT § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Satz 4 in der Fassung des 71. Änderungstarifve... rtrags vom 12. Juni 1995; ; BAT § 70; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; BGB § 242 Gleichbehandlung; ; BGB § 242 Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung; ; BGB § 315; ; ZPO § 139

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung von Krankenbezügen nach Rentenbewilligung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Buchst. b i. d. F. des 69. ÄndTV vom 25.âEUR"4. 1994, § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Satz 4 i. d. F. des 71. ÄndTV vom 12. 6. 1995, § 70; BGB § 242, § 315; ZPO § 139
    Rückzahlung von Krankenbezügen nach Rentenbewilligung: Vorschusscharakter der dem Rentenantrag nachfolgenden Leistungen - Abstandnahme von der Rückforderung nach freiem Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 547
  • BB 2000, 884
  • DB 2000, 926
  • PersR 2000, 217
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 25.02.1993 - 6 AZR 334/91

    Krankenbezüge: über den Rentenbeginn hinaus gezahlte als Vorschüsse auf die

    Auszug aus BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98
    Die Bezeichnung dieser Zahlungen als Vorschüsse bewirkt, wie bereits die Auslegung nach dem Tarifwortlaut ergibt, daß der Angestellte als Empfänger der Leistung zur Rückzahlung verpflichtet ist, wenn, wie hier, die tariflichen Voraussetzungen der Vorschußfiktion vorliegen (BAG 25. Februar 1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 292 ff., zu II 1 und 2 der Gründe mwN, zur insoweit gleichlautenden Regelung in § 37 BAT in der Fassung des 67. Änderungstarifvertrags).

    Die darüber hinausgehenden von der Vorschußfiktion erfaßten Beträge hat der Angestellte selbst zurückzuzahlen (BAG 25. Februar 1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 294, zu II 3 der Gründe).

    Das gesetzliche Bereicherungsrecht findet neben einer solchen Tarifnorm keine Anwendung (vgl. BAG 25. Februar 1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 295, zu II 4 der Gründe).

  • LAG Saarland, 21.01.1998 - 2 Sa 215/97

    Arbeitsentgelt: Entgeltfortzahlung - Rückforderung überzahlter Krankenbezüge

    Auszug aus BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98
    Landesarbeitsgericht Saarland - 2 Sa 215/97 -.

    6 AZR 130/98 2 Sa 215/97.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 21. Januar 1998 - 2 Sa 215/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 912/94

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Fälligkeit - Tarifliche Ausschlußfrist -

    Auszug aus BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98
    Dann tritt die Fälligkeit erst ein, wenn der Gläubiger über die zur Geltendmachung erforderlichen Tatsachen Kenntnis erlangt (st. Rspr., vgl. BAG 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - BAGE 80, 144, 149, zu II 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 08.06.1982 - 3 AZR 661/79

    Versorgungszusage - Zusage - Scheidungsrecht - Scheidung - Unterhalt -

    Auszug aus BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98
    Auf eine solche einseitige Bestimmung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts § 315 BGB anzuwenden (BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 9 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 4, zu B II 2 e bb der Gründe; 17. Oktober 1990 - 4 AZR 138/90 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 7; 8. Juni 1982 - 3 AZR 661/79 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 1 zu EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 99, zu I der Gründe).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98
    Daß der Arbeitgeber die Entscheidung nach freiem Ermessen treffen kann und nicht an Billigkeitserwägungen gebunden ist, ergibt sich jedoch aus dem Gesamtzusammenhang der tariflichen Normen, der bei der Tarifauslegung ebenfalls zu berücksichtigen ist (st. Rspr., vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308).
  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

    Auszug aus BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98
    Fehlt die Angabe dessen, was die Partei vorgetragen hätte, läßt sich nicht absehen, ob die Ausübung des Fragerechts zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (BAG 5. Juli 1979 - 3 AZR 197/78 - BAGE 32, 56, 66, zu II 1 b der Gründe; Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 74 Rn. 39).
  • BAG, 17.02.1988 - 5 AZR 638/86

    Qualifiziertes Zeugnis: Ergänzungs- oder Berichtigungsverlangen als

    Auszug aus BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98
    Der Schuldner muß sich darauf eingerichtet haben, so daß ihm die Erfüllung des Anspruchs nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Umstände nicht mehr zumutbar ist (Umstandsmoment; BAG 7. Februar 1988 - 5 AZR 638/86 - BAGE 57, 329, 332, zu I 2 der Gründe mwN).
  • BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 420/85

    Hinweispflicht bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98
    Den Arbeitgeber trifft nach den von der Rechtsprechung für die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses aufgestellten Grundsätzen, die der Beklagte offenbar angewendet wissen möchte, nur in Ausnahmefällen eine Pflicht zur Aufklärung, wenn sie der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber redlicherweise erwarten kann (BAG 10. März 1988 - 8 AZR 420/85 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 99 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 6).
  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 3/84

    Altersgrenze in einem Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98
    Auf eine solche einseitige Bestimmung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts § 315 BGB anzuwenden (BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 9 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 4, zu B II 2 e bb der Gründe; 17. Oktober 1990 - 4 AZR 138/90 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 7; 8. Juni 1982 - 3 AZR 661/79 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 1 zu EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 99, zu I der Gründe).
  • BAG, 17.10.1990 - 4 AZR 138/90

    Zulagen im Schreibdienst

    Auszug aus BAG, 30.09.1999 - 6 AZR 130/98
    Auf eine solche einseitige Bestimmung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts § 315 BGB anzuwenden (BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP BGB § 620 Bedingung Nr. 9 = EzA BGB § 620 Bedingung Nr. 4, zu B II 2 e bb der Gründe; 17. Oktober 1990 - 4 AZR 138/90 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 7; 8. Juni 1982 - 3 AZR 661/79 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 1 zu EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 99, zu I der Gründe).
  • BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 632/95

    Beschäftigungszeit - besondere persönliche Systemnähe

  • BAG, 29.10.1998 - 6 AZR 241/97

    Tarifliche Grundvergütung nach Statuswechsel

  • BAG, 06.07.1972 - 5 AZR 100/72

    Ausschlußfrist

  • BAG, 15.05.1997 - 6 AZR 40/96

    Teilzeitarbeit - Berücksichtigung als Beschäftigungszeit

  • BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvL 11/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entschädigungsregelung des BSeuchG

  • BAG, 11.10.2006 - 5 AZR 755/05

    Rückzahlung überzahlter Krankenbezüge

    Der arbeitsunfähige Angestellte soll in diesem Fall nicht neben dem Rentenanspruch den Anspruch auf Krankenbezüge behalten (BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 a der Gründe; 29. Juni 2000 - 6 AZR 50/99 - AP BAT § 37 Nr. 11, zu B II 1 b der Gründe).

    Das gesetzliche Bereicherungsrecht findet neben § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Satz 2 BAT keine Anwendung (BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 c der Gründe).

    Nach Wortlaut und Zweck der Regelung entsteht der Rückzahlungsanspruch aus der tarifvertraglich fingierten Vorschussvereinbarung, wenn feststeht, dass der Vorschuss nicht "verdient" worden ist (BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 b der Gründe).

    Dann wäre erheblich, dass der Rückzahlungsanspruch des Klägers aus § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Satz 2 BAT frühestens mit Erlass des Rentenbescheids vom 27. März 2003 entstanden ist (vgl. BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 b der Gründe).

  • BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 365/15

    Wegfall des Krankengeldzuschusses bei Erhalt einer Rente

    In einem solchen Fall soll der Krankengeldzuschuss dem Arbeitnehmer nicht neben dem Rentenanspruch verbleiben (vgl. Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese TVöD Stand Juli 2009 § 22 Rn. 327; vgl. zu § 37 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT BAG 29. Juni 2000 - 6 AZR 50/99 - zu B II 1 b der Gründe; zu § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT: BAG 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 - Rn. 17; 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - zu 1 a der Gründe) .
  • BSG, 29.01.2014 - B 5 R 36/12 R

    Befugnis der Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Ausgestaltung

    Unbedeutend ist dabei, welches Datum der Rentenbescheid trägt, wann er dem Beschäftigten zugegangen ist und ob ihm die Rente tatsächlich ausgezahlt worden ist (BAG Urteile vom 29.6.2000 - 6 AZR 50/99 - AP Nr. 11 zu § 37 BAT, vom 30.9.1999 - 6 AZR 130/98 - AP Nr. 1 zu § 71 BAT und vom 25.2.1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 293 = AP Nr. 10 zu § 37 BAT) .

    Dies hat zur Folge, dass der Krankengeldzuschuss seine Eigenschaft als Arbeitsentgelt verliert und der Beschäftigte als Rentenempfänger - wie die Auslegung des Tarifvertrags ergibt - zur Rückzahlung des überzahlten Vorschusses verpflichtet ist, wenn die tariflichen Voraussetzungen der Vorschussfiktion vorliegen (BAG Urteile vom 29.6.2000 - 6 AZR 50/99 - AP Nr. 11 zu § 37 BAT, vom 30.9.1999 - 6 AZR 130/98 - AP Nr. 1 zu § 71 BAT und vom 25.2.1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 293 = AP Nr. 10 zu § 37 BAT) .

    Mit seiner Entscheidung weicht der Senat nicht von den Urteilen des 6. Senats des BAG vom 25.2.1993 (6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290 = AP Nr. 10 zu § 37 BAT) , vom 30.9.1999 (6 AZR 130/98 - AP Nr. 1 zu § 71 BAT) und vom 29.6.2000 (6 AZR 50/99 - AP Nr. 11 zu § 37 BAT) ab.

  • LAG Niedersachsen, 30.04.2007 - 9 Sa 921/06

    Krankenbezüge; Rückzahlung; überzahlte Krankenbezüge

    Der arbeitsunfähige Angestellte soll in diesem Fall nicht neben dem Rentenanspruch auch Krankenbezüge behalten (BAG vom 29.06.2000 - 6 AZR 50/99 - AP BAT § 37 Nr. 11; BAG vom 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1; BAG vom 25.02.1993 - 6 AZR 634/91 - AP BAT § 37 Nr. 10).

    Die Bezeichnung dieser Zahlungen in § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 b BAT als Vorschüsse bewirkt, dass der Angestellte als Empfänger der Leistung zur Rückzahlung verpflichtet ist, wenn die tariflichen Voraussetzungen der Vorschussfiktion vorliegen (BAG vom 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1; BAG vom 25.02.1993 - 6 AZR 334/91 - AP BAT § 37 Nr. 10).

    Die darüber hinausgehenden, von der Vorschussfiktion erfassten Beträge hat der Angestellte selbst zurückzuzahlen (BAG vom 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1; BAG vom 25.03.1993 - 6 AZR 334/91 - AP BAT § 37 Nr. 10).

    Das gesetzliche Bereicherungsrecht findet neben § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 b BAT keine Anwendung (BAG vom 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1; BAG vom 25.02.1993 - AP BAT § 37 Nr. 10; BAG vom 25.03.1976 - 3 AZR 331/75 - AP HGB § 65 Nr. 9; BAG vom 28.06.1965 - 3 AZR 86/65 - AP BGB § 614 Gehaltsvorschuss Nr. 3).

    Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass in § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 b Satz 4 BAT eine Billigkeitsentscheidung nicht beabsichtigt ist (BAG vom 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1).

    Selbst wenn - was das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 30.09.1999 (- 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1) offen gelassen hat - die Grundsätze der Rechtsprechung zur Aufklärungspflicht des Arbeitgebers vor dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages entsprechend angewendet werden, lag kein Ausnahmefall vor, der das klagende Land vor Zahlungen der streitbefangenen Beträge zur Aufklärung der Beklagten verpflichtet hätte.

  • BAG, 31.07.2014 - 6 AZR 822/12

    Zulage wegen höherer Lebenshaltungskosten

    Allerdings schreibt § 315 Abs. 1 BGB, der vor unbilligen Benachteiligungen durch die Ausübung eines einseitigen Bestimmungsrechts schützen will, im Zweifel ein Bestimmungsrecht nach billigem Ermessen vor (BAG 7. Juli 2011 - 6 AZR 151/10 - Rn. 27; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 535/01 - zu I 2 d der Gründe, BAGE 104, 65; 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - zu 5 b der Gründe) .

    Die Einräumung solch freien Ermessens kann auch dem systematischen Zusammenhang tariflicher Normen entnommen werden (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 5 AZR 75/08 - Rn. 14 f.; 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - zu 5 b der Gründe) .

  • LAG Düsseldorf, 25.07.2002 - 11 Sa 392/02

    Voraussetzungen der Vorschussfiktion; Wertung von gezahlten Krankenbezügen als

    Unbedeutend ist, wann der Rentenbescheid erstellt wurde, dem Empfänger zugegangen ist oder wann der Angestellte die erste Rentenzahlung erhalten hat (BAG 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - AP Nr. 1 zu § 71 BAT).

    Der arbeitsunfähige Angestellte soll in diesem Fall nicht neben dem Rentenanspruch den Anspruch auf Krankenbezüge behalten (BAG 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - a.a.O.).

    Die Vorschussfiktion betrifft nicht nur die Krankenbezüge, die für die letzte Arbeitsunfähigkeit vor dem Zugang des Rentenbescheides gewährt wurden, sondern sämtliche Krankenbezüge, die der Angestellte für die Zeit ab dem im Rentenbescheid festgestellten Rentenbeginn erhalten hat (BAG 29.06.2000 - 6 AZR 130/98 - AP Nr. 11 zu § 37 BAT).

    Soweit sich eine Tarifnorm ihrem Wortlaut nach auch auf Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, die nach Ablauf dieses Zeitraums fällig geworden sind, ist sie wegen Verstoßes gegen § 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I nichtig (BAG 29.06.2000 - 6 AZR 130/98 - AP Nr. 11 zu § 37 BAT m.w.N.; zur sozialrechtlichen Diskussion vgl. Mrozynski SGB I, 2. Aufl. 1995, § 53 Rdnr. 25 m.w.N.).

    § 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I bezieht sich jedoch nur auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht aber auf die hier ihn Frage stehende Rente aus der Zusatzversorgung durch die RZVK (BAG 29.06.2000 - 6 AZR 130/98 - AP Nr. 11 zu § 38 BAT; Crisolli/Tiedtke/Ramdohr, Das Tarifrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst, Stand Mai 2001, § 37 BAT Rdnr. 60).

    Hieraus folgt im Umkehrschluss, dass in § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Buchst. b Satz 4 eine Billigkeitsentscheidung nicht beabsichtigt ist (BAG 30.9.1999 - 6 AZR 130/98 - AP Nr. 1 zu § 71 BAT).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.08.2017 - 2 Sa 526/16

    Rückforderung des Krankengeldzuschusses bei Erhalt einer Rente

    So habe das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 nicht beanstandet, dass der Arbeitgeber ohne Einzelfallprüfung wegen angespannter Haushaltslage die überzahlten Beträge zurückgefordert habe.

    35 Nach § 22 Abs. 4 Satz 5 TVöD kann der Arbeitgeber nach freiem Ermessen entscheiden, ob er von der Rückforderung absieht; die Entscheidung muss nicht billigem Ermessen entsprechen, sie ist lediglich durch die Grenze der Willkür eingeschränkt ( vgl. zu § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Satz 4 BAT: BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - Rn. 30, NZA 2000, 547; BAG 07. Februar 2007 - 5 AZR 260/06 - Rn. 21, NZA 2007, 1007; vgl. zu § 22 Abs. 4 Satz 5 TVöD: BeckOK TVöD/Guth Stand 01. Oktober 2012 TVöD-AT § 22 Rn. 34; Burger Tarifverträge für den Öffentlichen Dienst 3. Aufl. § 22 TVöD Rn. 103 ).

    Danach ist die Entscheidung der Klägerin selbst bei Vornahme einer Billigkeitskontrolle (§ 315 BGB) rechtlich nicht zu beanstanden ( vgl. hierzu auch BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - Rn. 34 ff., NZA 2000, 547 ).

  • BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 50/99

    Rückforderung von Krankenbezügen

    Der arbeitsunfähige Angestellte soll in diesem Fall nicht neben dem Rentenanspruch auch Krankenbezüge behalten (BAG 25. Februar 1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 292 ff., zu II 1 und 2 der Gründe; 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 a der Gründe zu der insoweit gleichlautenden Regelung in § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Buchst. b BAT in der Fassung des 69. Änderungstarifvertrags).

    Zu diesem Zeitpunkt stand fest, daß die Krankenbezüge nach der tariflichen Regelung in § 37 Abs. 2 Unterabs. 5 Buchst. b BAT als Vorschuß auf die der Klägerin zustehenden Renten galten und daher zurückzuzahlen waren (BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 b der Gründe).

  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 260/06

    Rückzahlung von Krankenbezügen nach Rentenbewilligung

    Das gesetzliche Bereicherungsrecht findet neben § 71 Abs. 2 Unterabs. 5 Satz 2 BAT keine Anwendung (BAG 25. Februar 1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 292 ff.; 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 1 a, c der Gründe; 11. Oktober 2006 - 5 AZR 755/05 -, zu I 2 der Gründe).

    Sie durfte die Entscheidung hierüber nach freiem Ermessen treffen (vgl. BAG 30. September 1999 - 6 AZR 130/98 - AP BAT § 71 Nr. 1, zu 5 b der Gründe).

  • LAG Hamm, 27.04.2005 - 18 Sa 2038/04

    Rückzahlung von tariflicher Krankenvergütung nach rückwirkender

    Die Bezeichnung dieser Zahlungen als Vorschüsse bewirkt, wie die Auslegung schon nach dem Tarifwortlaut ergibt, dass der Angestellte als Empfänger der Leistung zur Rückzahlung verpflichtet ist, wenn die tariflichen Voraussetzungen der Vorschussfiktion vorliegen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 25.02.1993 - 6 AZR 334/91 - ZTR 1994, 163; BAG, Urteil vom 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - NZA 2000, 547).

    Weiter hängt die Begründung der Rückzahlungsverpflichtung nicht von einer bestimmten Leistungshandlung des Arbeitgebers ab (vgl. BAG, Urteil vom 25.02.1993 - 6 AZR 334/91 - ZTR 1994, 163; BAG, Urteil vom 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - NZA 2000, 547).

    Diese beinhaltet ohne Rücksicht auf eine etwaige Entreicherung die Verpflichtung zur Rückzahlung (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 25.02.1993, a.a.O.; BAG, Urteil vom 30.09.1999 - 6 AZR 130/98 - NZA 2000, 547).

  • LAG Düsseldorf, 15.04.2015 - 7 Sa 1242/14

    Kürzung des tariflichen Krankengeldzuschusses wegen Gewährung einer

  • LAG Baden-Württemberg, 09.02.2006 - 3 Sa 47/05

    Rückforderungsanspruch bei rückwirkender Feststellung einer teilweisen

  • ArbG Cottbus, 24.01.2008 - 6 Ca 1756/07
  • LAG Baden-Württemberg, 09.07.2012 - 1 Sa 9/12

    Zulage zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten nach § 16 Abs 5 TV-L - freies

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.09.2015 - 9 Sa 779/15

    Krankengeldzuschuss - Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

  • BAG, 31.01.2002 - 6 AZR 41/01

    Abfindungsanspruch - Vergütung - Ausschlußfrist

  • LAG Niedersachsen, 09.02.2009 - 8 TaBV 70/08

    Zuständigkeit der tariflichen Schlichtungsstelle; Nachwirkung eines

  • LAG Niedersachsen, 14.06.2006 - 8 Sa 332/06

    Begriff des Stammpersonals im Sinne des § 19 Ziff. 4 des Manteltarifvertrages für

  • LAG Baden-Württemberg, 20.04.2005 - 13 Sa 49/04

    Verkürzung der Wochenarbeitszeit durch Tarifvertrag

  • LAG Niedersachsen, 08.05.2006 - 8 Sa 40/06

    Zahlung von Krankenbezügen (Krankengeldzahlung) bei Anwendung des

  • ArbG Düsseldorf, 26.09.2014 - 14 Ca 3145/14

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Bewilligung einer Rente wegen voller

  • ArbG Berlin, 09.11.2005 - 7 Ca 10394/05

    Verwirkung; Versetzung

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Rechtsprechung
   BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 638/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2302
BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 638/98 (https://dejure.org/1999,2302)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1999 - 10 AZR 638/98 (https://dejure.org/1999,2302)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 (https://dejure.org/1999,2302)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 884
  • NZA-RR 2000, 443
  • PersR 2000, 217
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Köln, 12.06.1998 - 12 Sa 227/98

    Pflegezulage nach Anlage 1 b zum Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) wegen

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 638/98
    Landesarbeitsgericht Köln - 12 Sa 227/98 -.

    10 AZR 638/98 12 Sa 227/98.

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Juni 1998 - 12 Sa 227/98 - aufgehoben.

  • BAG, 08.03.1995 - 10 AZR 697/94

    Altenheime mit überwiegend krankenpflegebedürftigen Bewohnern

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 638/98
    Krankenpflegebedürftige Heimbewohner können daneben auch altenpflegebedürftig sein (BAG 8. März 1995 - 10 AZR 697/94 - AP BAT § 33 a Nr. 6).

    Auch sind Maßnahmen der Krankenpflege durchwegs ärztlich verordnet (vgl. hierzu: BAG 8. März 1995 - 10 AZR 697/94 - AP BAT § 33 a Nr. 6).

  • BAG, 13.12.1973 - 5 AZR 213/73

    Altersheimen des DRK - Pflegepersonal in Pflegestationen - Pflegezulage

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 638/98
    An diesen Zulagenregelungen zeigt sich, daß diese Zulagen für die Pflegetätigkeit unter erschwerten Bedingungen und mithin als Arbeitsentgelt für eine Tätigkeit unter besonderen Anforderungen, also als sog. Erschwerniszulagen gewährt werden sollen (BAG 13. Dezember 1973 - 5 AZR 213/73 - AP BGB § 611 Rotes Kreuz Nr. 9; 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP BAT § 33 Nr. 15; 10. Februar 1999 - 10 AZR 711/97 - AP BAT § 34 Nr. 5; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler BAT Stand Oktober 1999 Bd. II Anl. 1 b Rn. 86).

    Zwar bezieht sich das Bundesarbeitsgericht in seinen Urteilen vom 13. Dezember 1973 (- 5 AZR 213/73 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Rotes Kreuz) und vom 2. September 1987 (- 4 AZR 307/87 - und - 4 AZR 178/87 - nv.), auf den Beschluß des Gruppenausschusses, jedoch lagen diesen Entscheidungen keine Fälle zugrunde, in denen die Anlage 1 b zum BAT unmittelbar als Rechtsgrundlage für die geltend gemachten Ansprüche auf Pflegezulagen in Frage kam.

  • BAG, 02.09.1987 - 4 AZR 307/87

    Anspruch einer bei der Arbeiterwohlfahrt in einem Altenheim und Pflegeheim

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 638/98
    Zwar bezieht sich das Bundesarbeitsgericht in seinen Urteilen vom 13. Dezember 1973 (- 5 AZR 213/73 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Rotes Kreuz) und vom 2. September 1987 (- 4 AZR 307/87 - und - 4 AZR 178/87 - nv.), auf den Beschluß des Gruppenausschusses, jedoch lagen diesen Entscheidungen keine Fälle zugrunde, in denen die Anlage 1 b zum BAT unmittelbar als Rechtsgrundlage für die geltend gemachten Ansprüche auf Pflegezulagen in Frage kam.
  • BAG, 02.09.1987 - 4 AZR 178/87

    Vergütung für die Krankenpflege in geriatrischen Abteilungen oder Stationen -

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 638/98
    Zwar bezieht sich das Bundesarbeitsgericht in seinen Urteilen vom 13. Dezember 1973 (- 5 AZR 213/73 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Rotes Kreuz) und vom 2. September 1987 (- 4 AZR 307/87 - und - 4 AZR 178/87 - nv.), auf den Beschluß des Gruppenausschusses, jedoch lagen diesen Entscheidungen keine Fälle zugrunde, in denen die Anlage 1 b zum BAT unmittelbar als Rechtsgrundlage für die geltend gemachten Ansprüche auf Pflegezulagen in Frage kam.
  • BAG, 01.09.1993 - 10 AZR 259/92

    Anspruch auf eine Schichtzulage für Angestellte in einem Altenheim und Pflegeheim

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 638/98
    Damit kann die Pflegebedürftigkeit auch auf einer nicht krankenpflegebedürftigen Behinderung beruhen (vgl. auch BAG 1. September 1993 - 10 AZR 259/92 - AP BAT § 33 a Nr. 1).
  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 638/98
    Unter Krankheit wird allgemein jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand, der einer Heilbehandlung bedarf, verstanden (BAG 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - BAGE 43, 54; Lexikon Medizin-Ethik-Recht 1989 S 651, 656 Stichwort: Krankheitsbegriffe) oder der regelwidrige Verlauf leiblicher, seelischer oder geistiger Lebensvorgänge, der Krankenpflege notwendig macht (Roche Lexikon Medizin S 920 Stichwort: Krankheit).
  • BAG, 24.02.1999 - 10 AZR 5/98

    Zuwendung - Erziehungsurlaub und geringfügige Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 638/98
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG 24. Februar 1999 - 10 AZR 5/98 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 21 mwN).
  • BAG, 10.02.1999 - 10 AZR 711/97

    Pflegezulage bei Teilzeitbeschäftigung

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 638/98
    An diesen Zulagenregelungen zeigt sich, daß diese Zulagen für die Pflegetätigkeit unter erschwerten Bedingungen und mithin als Arbeitsentgelt für eine Tätigkeit unter besonderen Anforderungen, also als sog. Erschwerniszulagen gewährt werden sollen (BAG 13. Dezember 1973 - 5 AZR 213/73 - AP BGB § 611 Rotes Kreuz Nr. 9; 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP BAT § 33 Nr. 15; 10. Februar 1999 - 10 AZR 711/97 - AP BAT § 34 Nr. 5; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler BAT Stand Oktober 1999 Bd. II Anl. 1 b Rn. 86).
  • BAG, 12.11.1997 - 10 AZR 772/96

    Pflegezulage - Halbgeschlossene psychiatrische Station

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 10 AZR 638/98
    An diesen Zulagenregelungen zeigt sich, daß diese Zulagen für die Pflegetätigkeit unter erschwerten Bedingungen und mithin als Arbeitsentgelt für eine Tätigkeit unter besonderen Anforderungen, also als sog. Erschwerniszulagen gewährt werden sollen (BAG 13. Dezember 1973 - 5 AZR 213/73 - AP BGB § 611 Rotes Kreuz Nr. 9; 12. November 1997 - 10 AZR 772/96 - AP BAT § 33 Nr. 15; 10. Februar 1999 - 10 AZR 711/97 - AP BAT § 34 Nr. 5; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler BAT Stand Oktober 1999 Bd. II Anl. 1 b Rn. 86).
  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 387/17

    Tarifvertragliche Pflegezulage ("Geriatriezulage") - Altenpflegeheim

    Diese Pflege wird als Altenpflege verstanden (BAG 8. März 1995 - 10 AZR 697/94 - zu II 2 a der Gründe; 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - zu II 2 c bb der Gründe) .

    Die auf Heimbewohner bezogene Krankenpflege kann neben eine schon notwendig gewordene Altenpflege treten, zu dieser also hinzukommen (BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - zu II 2 c bb der Gründe) .

    bb) In Alters- und Pflegeheimen, in denen "Kranke" im Sinne der Protokollerklärung Nr. 1 Abs. 1 Buchst. c der Anlage 6b Abschn. A des DRK-RTV untergebracht sind, muss grundsätzlich eine ständige medizinische Betreuung durch einen Arzt sichergestellt sein (vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - zu II 2 c bb der Gründe) .

    aa) Die tarifvertragliche Bestimmung ist nicht nur auf Beschäftigte in geriatrischen Abteilungen und Stationen in Krankenhäusern anwendbar, sondern auch auf solche in Altenheimen (vgl. zu anderen gleichlautenden Tarifverträgen: BAG 28. März 2007 - 10 AZR 707/05 - Rn. 26, BAGE 122, 22; 4. Juni 2003 - 10 AZR 579/02 - zu II 2 der Gründe, BAGE 106, 225; 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - zu II 2 b der Gründe) .

    (b) Entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts ist es für einen Anspruch auf die Geriatriezulage nicht erforderlich, dass die zeitlich überwiegende Grund- und Behandlungspflege an alten- und krankenpflegebedürftigen Bewohnern ausschließlich in einer "Teileinheit" der Einrichtung ausgeübt wird (vgl. dazu den Tatbestand von BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 -) .

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 579/02

    Pflegezulage - Kranke in geriatrischen Abteilungen

    Dies folgt schon daraus, daß sich die anwendbare Protokollerklärung im Abschnitt B ausdrücklich auf das Pflegepersonal bezieht, das in Anstalten und Heimen beschäftigt ist, die nicht unter Teil A fallen, wenn sie der Betreuung von Alten, Gebrechlichen oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen dienen (vgl. auch für den insoweit gleichlautenden BAT: BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - AP BAT § 33a Nr. 16).

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 15. Dezember 1999 (- 10 AZR 638/98 - AP BAT § 33a Nr. 16) ausgeführt.

    Behandlungspflege ist die darüber hinausgehende Versorgung nach medizinischen Bedürfnissen, also zur Besserung oder Linderung von Krankheiten (BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - aaO).

    Dabei streiten die Parteien nicht mehr darüber, daß die Kontroll- und Überwachungstätigkeiten des Klägers, die er als Pflegeleiter der Abteilung ausübt, ebenfalls unter die Grund- und Behandlungspflegetätigkeiten fallen (vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - AP BAT § 33a Nr. 16).

    Als Krankheit wird allgemein jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand bezeichnet, der einer Heilbehandlung bedarf, oder der regelwidrige Verlauf leiblicher, seelischer oder geistiger Lebensvorgänge, der Krankenpflege notwendig macht (BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - BAT AP § 33a Nr. 16).

    Die Geriatrie ist die "Altersheilkunde, Lehre von den Erkrankungen des alten Menschen, fächerübergreifendes Gebiet der Medizin" (Pschyrembel Medizinisches Wörterbuch 258. Aufl. Stichwort "Geriatrie"; vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - AP BAT § 33a Nr. 16).

  • BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 127/03

    Pflegezulage - Geriatriezulage

    Dies folgt schon daraus, daß sich die anwendbare Protokollerklärung im Abschnitt B ausdrücklich auf das Pflegepersonal bezieht, das in Anstalten und Heimen beschäftigt ist, die nicht unter Teil A fallen, wenn sie der Betreuung von Alten, Gebrechlichen oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen dienen (vgl. für den insoweit gleichlautenden BAT: BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - AP BAT § 33a Nr. 16).

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 15. Dezember 1999 (- 10 AZR 638/98 - AP BAT § 33a Nr. 16) ausgeführt.

    Behandlungspflege ist die darüber hinausgehende Versorgung nach medizinischen Bedürfnissen, also zur Besserung oder Linderung von Krankheiten (BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - aaO).

    Als Krankheit wird allgemein jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand bezeichnet, der einer Heilbehandlung bedarf, oder der regelwidrige Verlauf leiblicher, seelischer oder geistiger Lebensvorgänge, der Krankenpflege notwendig macht (BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - AP BAT § 33a Nr. 16).

    Die Geriatrie ist die "Altersheilkunde, Lehre von den Erkrankungen des alten Menschen, fächerübergreifendes Gebiet der Medizin" (Pschyrembel Medizinisches Wörterbuch 258. Aufl. Stichwort "Geriatrie"; vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - AP BAT § 33a Nr. 16).

  • BAG, 19.11.2003 - 10 AZR 128/03

    Geriatriezulage

    Dies folgt schon daraus, daß sich die anwendbare Protokollerklärung im Abschnitt B ausdrücklich auf das Pflegepersonal bezieht, das in Anstalten und Heimen beschäftigt ist, die nicht unter Teil A fallen, wenn sie der Betreuung von Alten, Gebrechlichen oder sonstigen hilfsbedürftigen Personen dienen (vgl. für den insoweit gleichlautenden BAT: BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - AP BAT § 33a Nr. 16).

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 15. Dezember 1999 (- 10 AZR 638/98 - AP BAT § 33a Nr. 16) ausgeführt.

    Behandlungspflege ist die darüber hinausgehende Versorgung nach medizinischen Bedürfnissen, also zur Besserung oder Linderung von Krankheiten (BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - aaO).

    Als Krankheit wird allgemein jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand bezeichnet, der einer Heilbehandlung bedarf, oder der regelwidrige Verlauf leiblicher, seelischer oder geistiger Lebensvorgänge, der Krankenpflege notwendig macht (BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - AP BAT § 33a Nr. 16).

    Die Geriatrie ist die "Altersheilkunde, Lehre von den Erkrankungen des alten Menschen, fächerübergreifendes Gebiet der Medizin" (Pschyrembel Medizinisches Wörterbuch 258. Aufl. Stichwort "Geriatrie"; vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - AP BAT § 33a Nr. 16).

  • BAG, 21.05.2003 - 10 AZR 475/02

    Pflegezulage - Geriatrische Abteilung

    b) Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, daß unter "Grundpflege" die Befriedigung der allgemeinen Bedürfnisse der zu pflegenden Personen im Hinblick auf Nahrungsaufnahme und Hygiene zu verstehen ist und unter Behandlungspflege die darüber hinausgehende Versorgung nach medizinischen Bedürfnissen, also zur Besserung oder Linderung von Krankheiten (BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - AP BAT § 33a Nr. 16).

    Unter Krankheit wird allgemein jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand, der einer Heilbehandlung bedarf, verstanden oder der regelwidrige Verlauf leiblicher, seelischer oder geistiger Lebensvorgänge, der Krankenpflege notwendig macht (BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - aaO).

    Die Zulage ist eine echte Erschwerniszulage, die für eine Pflegetätigkeit unter erschwerten Bedingungen und mithin als Arbeitsentgelt für eine Tätigkeit mit besonderen Anforderungen gewährt werden soll (BAG 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - AP BAT § 33a Nr. 16).

  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 444/00

    Zulage - Gleichbehandlung

    Eine Grund- und Behandlungspflege bei Kranken in geriatrischen Abteilungen oder Stationen von Altersheimen, die einen Anspruch auf eine Pflegezulage nach dieser Protokollnotiz begründet, liegt nur dann vor, wenn die überwiegende Anzahl der Bewohner dieser Abteilungen oder Stationen neben einer wegen Alters oder Gebrechlichkeit notwendigen Altenpflege zeitlich überwiegend wegen einer Krankheit der Krankenpflege bedarf (ständige Rechtsprechung; BAG 8. März 1995 - 10 AZR 697/94 - und 15. Dezember 1999 - 10 AZR 638/98 - AP BAT § 33 a Nr. 6 und Nr. 16).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.02.2006 - 13 Sa 42/05

    Korrigierende Rückgruppierung: Leiter einer Reprographieabteilung; im Einzelfall

    Außerdem muss der sonstige Angestellte objektiv die "entsprechende Tätigkeit" auszuüben haben (BAG 29.01.1986 - 4 AZR 465/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 115, zu 3 der Gründe; BAG 08.09.1999 - 4 AZR 545/98 - ZTR 2000, 270, zu II 5.1 der Gründe) .

    Gleichwertige Fähigkeiten im Tarifsinn sind aber nur dann anzuerkennen, wenn der betreffende Angestellte über eine ähnliche Verwendungsbreite wie ein Angestellter mit der originär geforderten Hochschulbildung verfügt (beispielsweise BAG 08.09.1999 - 4 AZR 545/98 - ZTR 2000, 270, zu II 5.1 der Gründe) .

  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2015 - 1 Sa 4/15

    Pflegezulage in geriatrischen Abteilungen oder Stationen

    Mit seinen Urteilen vom 08.03.1995 (10 AZR 697/94 - AP BAT § 33a Nr. 6) und 15.12.1999 (10 AZR 638/98 - AP BAT § 33a Nr. 16) hat das Bundesarbeitsgericht diese Rechtsprechung fortgesetzt.
  • LAG Niedersachsen, 10.01.2003 - 10 Sa 1115/02

    Anspruch auf Zahlung einer Geriatriezulage; Grund- und Behandlungspflege im

    Insoweit wird auf die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 15.12.1999 (10 AZR 638/98, AP Nr. 16 zu § 33 a BAT ) verwiesen.

    Die Geriatriezulage ist eine bloße Erschwerniszulage (vgl. BAG, 15.12.1999, a.a.O. ).

  • LAG Niedersachsen, 10.01.2003 - 10 Sa 1116/02

    Anspruch auf Weitergewährung einer Geriatriezulage; Erfordernis überwiegender

    Insoweit wird auf die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 15.12.1999 (10 AZR 638/98, AP Nr. 16 zu § 33 a BAT ) verwiesen.

    Die Geriatriezulage ist eine bloße Erschwerniszulage (vgl. BAG, 15.12.1999, a.a.O. ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2002 - 3 Sa 210/02

    Pflegedienstzulage - gerontopsychiatrische Abteilung

  • LAG Niedersachsen, 13.08.2002 - 9 Sa 183/02

    Pflege an alten Menschen, die wegen verschiedener Krankheiten ständiger

  • LAG Düsseldorf, 14.06.2017 - 7 Sa 80/17

    Voraussetzungen der tariflichen Pflegezulage nach dem DRK-RTV "Kranke in

  • BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 187/99

    Pflegezulage - Kranke in geriatrischen Abteilungen

  • ArbG Lübeck, 21.11.2002 - 2 Ca 2026b/02

    Anspruch auf Zahlung einer Pflegezulage in geriatrischer Abteilung; Auslegung der

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Rechtsprechung
   BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2246
BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/98 (https://dejure.org/1999,2246)
BAG, Entscheidung vom 28.10.1999 - 6 AZR 288/98 (https://dejure.org/1999,2246)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 6 AZR 288/98 (https://dejure.org/1999,2246)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Rückzahlung einer Abfindung - Erwerbsunfähigkeitsrente

  • Der Betrieb

    Tarifvertrag Nr. 466 für die Arbeiter und Angestellten der Deutschen Bundespost TELEKOM vom 9.âEUR"12.âEUR"1994 bzw. 12.âEUR"12.âEUR"1994 (TV Nr.âEUR"466) § 17; SchwbG § 45 Abs. 1;... GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2; BGB §âEUR"242
    Rückzahlung einer Abfindung bei Erhalt einer Erwerbsunfähigkeitsrente

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Rückzahlung einer Abfindung wegen Bezugs einer Erwerbsunfähigkeitsrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 778
  • BB 1999, 2461
  • BB 2001, 262
  • DB 1999, 2317
  • DB 2000, 1417
  • PersR 2000, 217
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Niedersachsen, 02.12.1997 - 13 Sa 1076/97

    Rückzahlungsklausel im Abfindungsvertrag; Entscheidender Zeitpunkt für die

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/98
    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 13 Sa 1076/97 -.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Dezember 1997 - 13 Sa 1076/97 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94

    Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/98
    Zwar kann auch ein widersprüchliches Verhalten des Anspruchsgläubigers den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begründen (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - BAGE 87, 200, 205, 206, zu II 1 a und b der Gründe; 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 31, zu B III 2 c der Gründe).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/98
    Zwar kann auch ein widersprüchliches Verhalten des Anspruchsgläubigers den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begründen (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - BAGE 87, 200, 205, 206, zu II 1 a und b der Gründe; 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 31, zu B III 2 c der Gründe).
  • BAG, 25.02.1993 - 6 AZR 334/91

    Krankenbezüge: über den Rentenbeginn hinaus gezahlte als Vorschüsse auf die

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/98
    Das gesetzliche Bereicherungsrecht findet neben einer solchen Tarifnorm keine Anwendung (vgl. Senatsurteil 25. Februar 1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 295, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 674/94

    Übergangsgeld: tariflicher Ausschluss für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/98
    Das Übergangsgeld nach § 25 b des Tarifvertrags für Arbeiter der Deutschen Bundespost (TV Arb) soll dem ausscheidenden Arbeitnehmer als Überbrückungs- und Umstellungshilfe dienen und die Aufrechterhaltung des bisherigen sozialen Status für einen bestimmten Zeitraum sicherstellen (BAG 30. März 1995 - 6 AZR 674/94 - nv., zu I 3 c der Gründe).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/98
    Daß die Tarifvertragsparteien den Begriff "Beziehen" ebenfalls in diesem Sinne verstehen, folgt aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang und dem sich daraus ergebenden Sinn und Zweck der Regelung, die bei der Tarifauslegung neben dem Tarifwortlaut ebenfalls zu berücksichtigen sind (st. Rspr. vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308).
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Rechtsprechung
   BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 23/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3719
BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 23/98 (https://dejure.org/1999,3719)
BAG, Entscheidung vom 25.08.1999 - 7 AZR 23/98 (https://dejure.org/1999,3719)
BAG, Entscheidung vom 25. August 1999 - 7 AZR 23/98 (https://dejure.org/1999,3719)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 152
  • BB 2000, 1096
  • PersR 2000, 217
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Berlin, 15.10.1997 - 15 Sa 74/97
    Auszug aus BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 23/98
    Landesarbeitsgericht Berlin - 15 Sa 74/97 -.

    7 AZR 23/98 15 Sa 74/97.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 15. Oktober 1997 - 15 Sa 74/97 - aufgehoben.

  • BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 560/91

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Fachhochschulassistenten

    Auszug aus BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 23/98
    Dies besagt jedoch lediglich, daß keine formelle Qualifikation wie zB eine Promotion oder Habilitation angestrebt zu werden braucht (vgl. BAG 19. August 1992 - 7 AZR 560/91 - BAGE 71, 118 und 14. Dezember 1994 - 7 AZR 342/94 - AP HRG § 57 b Nr. 3 = EzA BGB § 620 Nr. 129).
  • BAG, 14.12.1994 - 7 AZR 342/94

    Fünfjahresgrenze für befristete Arbeitsverträge nach HRG

    Auszug aus BAG, 25.08.1999 - 7 AZR 23/98
    Dies besagt jedoch lediglich, daß keine formelle Qualifikation wie zB eine Promotion oder Habilitation angestrebt zu werden braucht (vgl. BAG 19. August 1992 - 7 AZR 560/91 - BAGE 71, 118 und 14. Dezember 1994 - 7 AZR 342/94 - AP HRG § 57 b Nr. 3 = EzA BGB § 620 Nr. 129).
  • LAG Hamm, 16.03.2001 - 5 Sa 1549/00

    Befristeter Arbeitsvertrag eines wissenschaftlichen Mitarbeiters einer

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  • LAG Baden-Württemberg, 14.10.2005 - 9 Sa 19/05

    Befristung einer Lektorin an einer Universität

    Eine allgemeine Weiterbildung genügt demgegenüber nicht (BAG, Urteil vom 25.08.1999, 7 AZR 23/98, AP-Nr. 23 zu § 57 b HRG).
  • LAG Hamm, 25.11.2003 - 5 (12) Sa 687/03

    Fehlende Aussicht einer dauerhaften Beschäftigungsmöglichkeit als sachlicher

    Dem beklagten L3xx als Arbeitgeber obliegt es, die Tatsachen darzulegen, die den Schluss auf den Sachgrund zulassen (BAG, Urteil vom 19.03.2003 - 7 AZR 406/02 -, unter II. 3. b) der Entscheidungsgründe; BAG, Urteil vom 25.08.1999 - 7 AZR 23/98 -, NZA 2001, S. 152, 153).
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Rechtsprechung
   BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10252
BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/99 (https://dejure.org/1999,10252)
BAG, Entscheidung vom 28.10.1999 - 6 AZR 288/99 (https://dejure.org/1999,10252)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - 6 AZR 288/99 (https://dejure.org/1999,10252)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Abfindung: Rückzahlungspflicht wegen Erwerbsunfähigkeitsrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersR 2000, 217
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94

    Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/99
    Zwar kann auch ein widersprüchliches Verhalten des Anspruchsgläubigers den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begründen (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - BAGE 87, 200, 205, 206, zu II 1 a und b der Gründe; 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 31, zu B III 2 c der Gründe).
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 799/96

    Eigenkündigung - Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/99
    Zwar kann auch ein widersprüchliches Verhalten des Anspruchsgläubigers den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung begründen (BAG 4. Dezember 1997 - 2 AZR 799/96 - BAGE 87, 200, 205, 206, zu II 1 a und b der Gründe; 27. Juni 1995 - 1 ABR 62/94 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 111 Nr. 31, zu B III 2 c der Gründe).
  • BAG, 25.02.1993 - 6 AZR 334/91

    Krankenbezüge: über den Rentenbeginn hinaus gezahlte als Vorschüsse auf die

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/99
    Das gesetzliche Bereicherungsrecht findet neben einer solchen Tarifnorm keine Anwendung (vgl. Senatsurteil 25. Februar 1993 - 6 AZR 334/91 - BAGE 72, 290, 295, zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/99
    Daß die Tarifvertragsparteien den Begriff "Beziehen" ebenfalls in diesem Sinne verstehen, folgt aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang und dem sich daraus ergebenden Sinn und Zweck der Regelung, die bei der Tarifauslegung neben dem Tarifwortlaut ebenfalls zu berücksichtigen sind (st. Rspr. vgl. BAG 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308 ).
  • BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 674/94

    Übergangsgeld: tariflicher Ausschluss für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 288/99
    Das Übergangsgeld nach § 25 b des Tarifvertrags für Arbeiter der Deutschen Bundespost (TV Arb) soll dem ausscheidenden Arbeitnehmer als Überbrückungs- und Umstellungshilfe dienen und die Aufrechterhaltung des bisherigen sozialen Status für einen bestimmten Zeitraum sicherstellen (BAG 30. März 1995 - 6 AZR 674/94 - nv., zu I 3 c der Gründe).
  • LAG Hessen, 18.09.2003 - 9 TaBV 174/02

    Betriebsratswahl; unverzügliche Prüfungspflicht

    In diesem Sinne hat auch das LAG Nürnberg (Beschl. vom 13. März 2002 - 2 Ta BV 13/02 - AuR 2000, 238; Juris) entschieden, dass die Prüfung der Wahlvorschläge jedenfalls dann unverzüglich im Sinne des § 7 Abs. 2 WO sei, wenn die Prüfung noch am Tag der Einreichung der Wahlvorschläge erfolge.
  • LAG Baden-Württemberg, 15.10.2001 - 15 Sa 53/01

    Zulage als freiwillige Leistung - betriebliche Übung

    Bloßes Schweigen hat im Rechtsverkehr grundsätzlich keinen Erklärungswert (vgl. BAG, Urteil vom 28. Oktober 1999 - 6 AZR 288/98, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Telekom).
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